Der Teilbereich Rechtswissenschaft entwickelt rechtliche Antworten auf die Herausforderungen der Steuerung von Verbraucher:innen durch Dark Patterns. Es ist am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) angesiedelt.
Das Recht, etwa das Verbrauchendenschutz-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht ist auf das Phänomen der Dark Patterns nicht genügend vorbereitet. Es baut auf dem Bild rationaler Verbraucher:innen und Informationslösungen auf.
Die Wirkung von Dark Patterns lässt sich etwa mit Konzepten der Ökonomie, der Verhaltensökonomie sowie Forschung zu Designs von Human-Computer-Interfaces (HCI) beschreiben.
Das Recht kann diese Erkenntnisse nur schlecht in sich aufnehmen. Gerade verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse und solche der Design-Forschung entsprechen nicht dem aktuellen Model des:der Verbraucher:in.
Der Teilbereich Rechtswissenschaft arbeitet heraus, wie das Recht gegenwärtig auf Dark Patterns reagiert. Dafür bieten sich verschiedene Regelungsinstrumente wie das Datenschutz-, Verbrauchendenschutz- und Wettbewerbsrecht an, die das Teilprojekt erforscht. Je nach Zielgruppe können weitere Rechtsgebiete z.B. das Kinder- und Jugendschutzrecht relevant werden.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen entwickelt dieser Teil des Projekts Regulierungsvorschläge, welche die Herausforderung der Verhaltenssteuerung von Verbraucher:innen begegnen können. Zentral ist dabei die Frage, wie ein Verbrauchendenschutzrecht, welches stärker den:die „beschränkt rationale:n Verbraucher:in“ berücksichtigt, wirksamen Schutz vor Dark Patterns bieten und dabei sowohl die Autonomie stärken als auch regulatorische Ziele durchsetzen kann. Die Rahmenbedingungen hierfür erforscht der Teilbereich.
Soll eine Dark-Pattern-Detection-App (mehr erfahren) personalisierte Reaktionen erzeugen, stellt dies aus rechtlicher und regulatorischer Sicht wiederum eine besondere Herausforderung dar, etwa aus datenschutz- und diskriminierungs- oder wettbewerbsrechtlicher Sicht – dies erforscht das Projekt ebenso.