Dapde-Projektkoordinator Quirin Weinzierl hat einen neuen Artikel zum Thema Dark Patterns veröffentlicht:
Der Aufsatz richtet einen verhaltensökonomischen Blick auf das Phänomen der Dark Patterns.
Die Diskussion zu verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Recht (Behavioral Law and Economics) dreht sich um zwei Fragen: die Grenzen des Einsatzes verhaltenswissenschaftlicher Regulierungsinstrumente (Nudging) sowie die Kritik an etablierten Regulierungskonzepten, insbesondere dem Informationsmodell. Dark Patterns rufen eine dritte Frage auf den Plan: der Schutz vor der Ausnutzung von Verhaltensanomalien durch Private.
Der Aufsatz ordnet Dark Patterns (verhaltens-)ökonomisch sowie rechtlich ein. Er entwickelt Grundlinien zum verfassungsrechtlich erforderlichen Autonomieschutz sowie einer regulatorischen Antwort auf Dark Patterns.
Zentrale Erkenntnisse sind dabei zwei. Einerseits muss das Recht sich hier schützend vor die Nutzer:innen stellen. Andererseits wird das Recht, etwa die DSGVO, dieser Forderung nicht gerecht. Die Einwilligungsvorschriften und ihre gängige Auslegung durch Aufsichtsbehörden und Literatur vermögen keinen wirksamen Schutz vor Dark Patterns zu entfalten.
Entsprechend ist die Auslegung bestehender Vorschriften anzupassen. Zusätzlich sollte der Unionsgesetzgeber etwa in Art. 9 II a DSGVO die Voraussetzung „[ausdrücklich] und ohne steuernden Einfluss“ aufnehmen und so den durch die Auslegung der Freiwilligkeitsvoraussetzung des Art. 4 Nr. 11 DSGVO gewährten Schutz punktuell ergänzen.